Mutterschutz nach Fehlgeburt – Ein längst überfälliger Schritt!

Du bist von Endometriose betroffen und aktuell oder in der Vergangenheit in Kinderwunschbehandlung? Unterstütze und bei unserer anonymen Umfrage zu Erfahrungen mit Endometriose und Kinderwunsch. Mehr Informationen findest du am Ende dieses Beitrags.

Am 30. Januar 2025 geschah etwas, das uns aufhorchen lässt: Der Bundestag hat beschlossen, den Mutterschutz auch auf Frauen auszudehnen, die nach der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Endlich! Aber warum war das nicht schon längst Realität? Dieser Beschluss ist ein längst überfälliges Signal für mehr Anerkennung und Solidarität gegenüber den Bedürfnissen von Frauen – und ja, auch gegenüber jenen, die mit einer chronischen Erkrankung wie Endometriose leben.

Wer sich mit dem Thema Schwangerschaft und Fehlgeburt beschäftigt, stößt schnell auf ein großes Schweigen. Frauen* mit chronischen Krankheiten oder Fruchtbarkeitsproblemen, wie Endometriose, sind überdurchschnittlich oft von Schwangerschaftskomplikationen betroffen. Und doch blieb der gesetzliche Mutterschutz bei Fehlgeburten bislang ein unberührtes Tabuthema. Das ändert sich nun endlich!

Was regelt der neue Beschluss?

Für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleben, gelten jetzt gestaffelte Schutzfristen:

  • Zwei Wochen ab der 13. Woche,
  • Sechs Wochen ab der 17. Woche,
  • Acht Wochen ab der 20. Woche.

Diese Fristen berücksichtigen die körperliche und seelische Belastung, die mit einer fortgeschrittenen Schwangerschaft einhergeht. Endlich wird sichtbar gemacht, dass eine Fehlgeburt mehr als ein „medizinisches Ereignis“ ist. Es ist ein Einschnitt, der nicht nur körperlich, sondern auch emotional Zeit und Raum zur Verarbeitung braucht.

Warum ist das gerade für Endometriose-Betroffene wichtig?

Endometriose-Betroffene erleben oft eine regelrechte Odyssee auf ihrem Weg zum Kinderwunsch. Viele leiden an wiederholten Fehlgeburten und fühlen sich dabei alleingelassen – sei es in ihrem Umfeld, durch das Gesundheitssystem oder durch die fehlende gesellschaftliche Anerkennung ihres Leids. Mit der neuen Regelung wird zumindest ein rechtlicher Schutz geschaffen, der Endometriose-Betroffene erlaubt, nach einer solchen Erfahrung nicht sofort wieder funktionieren zu müssen. Sie erhalten das Recht, innezuhalten, zu trauern und zu heilen.

Ein Erfolg – aber noch nicht das Ende

Dieser Beschluss ist ein Erfolg für die Gesundheits- und Gleichstellungsbewegung, die jahrzehntelang dafür gekämpft hat, dass weibliche Erfahrungen ernst genommen werden. Doch wir sollten nicht auf halbem Weg stehenbleiben. Es braucht mehr Unterstützung für Frauen, die Fehlgeburten erleiden. Psychologische Begleitung, Aufklärung und ein besseres Verständnis für die spezifischen Herausforderungen von chronisch Erkrankten sind notwendige Schritte auf dem Weg zu echter Gleichstellung im Gesundheitssystem.

Für Endometriose-Betroffene und viele andere ist dies ein wichtiges Zeichen: Ihr Schmerz wird nicht länger ignoriert. Doch die Arbeit geht weiter.

Hier findest du weitere Informationen auf der Webseite des Deutschen Bundestages.