Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bei Endometriose

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Endometriose ist eine chronische Erkrankung, die nicht nur starke körperliche Schmerzen verursacht, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf den Alltag, die Arbeitsfähigkeit und die Lebensqualität haben kann. Viele Betroffene erleben wiederkehrende Fehlzeiten im Job, müssen ihre sozialen Aktivitäten einschränken oder stehen vor großen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) kann hier eine wichtige Unterstützung bieten.

Er erleichtert den Zugang zu Nachteilsausgleichen, schafft rechtliche Sicherheit am Arbeitsplatz und kann finanzielle Entlastungen ermöglichen. Doch wie funktioniert die Feststellung des GdB bei Endometriose? Welche Kriterien spielen eine Rolle? Und wie kannst du den Antrag optimal vorbereiten? In diesem Beitrag erklären wir dir Schritt für Schritt, was es zu beachten gilt.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen den Alltag einer Person einschränken. Er wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 bemessen. Ab einem GdB von 50 gilt man in Deutschland als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser Ausweis bringt verschiedene Vorteile mit sich, wie zum Beispiel steuerliche Erleichterungen, besonderen Kündigungsschutz oder zusätzliche Urlaubstage im Berufsleben.

Ablauf der GdB-Feststellung

Die Feststellung des GdB erfolgt über das zuständige Versorgungsamt oder das Amt für Soziale Angelegenheiten. In einigen Bundesländern trägt die Behörde auch die Bezeichnung Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

  1. Antragstellung: Der Antrag muss von dir selbst gestellt werden. Hierzu gibt es entsprechende Formulare, die online oder bei den Ämtern erhältlich sind. Es ist ratsam, gleich zu Beginn alle relevanten medizinischen Unterlagen beizufügen, um den Prozess zu beschleunigen.
  2. Einholung von Unterlagen: Nach Antragstellung fordert das Amt medizinische Berichte bei behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie gegebenenfalls bei weiteren Stellen (z. B. Rentenversicherung) an.
  3. Bewertung nach Versorgungsmedizinischen Grundsätzen: Die Bewertung erfolgt nach bundesweit einheitlichen Kriterien, den sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
  4. Gutachterliche Prüfung: Die gesammelten Unterlagen werden von Gutachterinnen und Gutachtern geprüft, die den GdB festlegen.
  5. Bescheid und Feststellung: Am Ende erhältst du einen Bescheid, in dem der festgelegte GdB mitgeteilt wird.

Kriterien für einen GdB bei Endometriose

Endometriose kann – je nach Schweregrad und Ausbreitung – mit einem GdB zwischen 0 und 60 bewertet werden. Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben der Versorgungsmedizin-Verordnung (2024), herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die genauen Kriterien sind in der Tabelle 14.5 Endometriose festgelegt. Dabei wird zwischen drei Schweregraden unterschieden:

  • Leichter Endometriosegrad: Geringe Ausdehnung, keine oder nur geringe Beschwerden (0–10 GdB)
  • Mittlerer Endometriosegrad: Ausgeprägtere Beschwerden, aber noch ohne massive Einschränkungen (20–40 GdB)
  • Schwerer Endometriosegrad: Übergreifen auf Nachbarorgane wie Darm oder Blase, starke Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustands, Sterilität (50–60 GdB)

Diese Einstufungen sind bundesweit einheitlich geregelt. Einzusehen sind diese Angaben in der offiziellen Veröffentlichung des BMAS: Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit.

Faktoren, die die GdB-Höhe beeinflussen

Die Höhe des GdB bei Endometriose hängt stark von folgenden Faktoren ab:

  • Organbeteiligung: Wenn die Endometriose auf Organe wie Darm, Blase oder Bauchfell übergreift, erhöht sich die GdB-Einstufung.
  • Starke, therapieresistente Schmerzen: Schmerzen, die trotz intensiver Therapie anhalten und den Alltag erheblich beeinträchtigen, werden bei der Feststellung des GdB berücksichtigt.
  • Erhebliche Funktionseinschränkungen: Einschränkungen im Alltag und im Beruf, häufige Arbeitsunfähigkeiten oder die Unfähigkeit, bestimmte Tätigkeiten auszuführen, spielen eine wichtige Rolle.
  • Therapieresistenz: Ein GdB von 50 oder mehr wird besonders dann anerkannt, wenn konservative Therapien wie Hormonbehandlungen oder Schmerzmittel keine ausreichende Linderung bringen.
  • Schwere psychische Begleiterkrankungen: Depressionen oder Angststörungen im Zusammenhang mit der Erkrankung erhöhen den GdB zusätzlich.
  • Sterilität (Unfruchtbarkeit): Eine durch Endometriose bedingte Unfruchtbarkeit kann ebenfalls in die Bewertung einfließen, insbesondere wenn ein unerfüllter Kinderwunsch eine zusätzliche psychische Belastung darstellt.

Diese Faktoren sollten in der medizinischen Dokumentation umfassend nachgewiesen werden, um eine angemessene Bewertung zu erreichen.

Die Rolle der Schmerzintensität

Die Schmerzintensität spielt bei der Bewertung des GdB eine zentrale Rolle. In der GdB-Tabelle sind die „üblicherweise vorhandenen Schmerzen“ für bestimmte Erkrankungen bereits berücksichtigt. Nur wenn die Schmerzen deutlich über das normale Maß hinausgehen und dies durch Facharztberichte und eine intensive Therapie belegt wird, kann der GdB entsprechend höher ausfallen. Auch chronische Schmerzstörungen mit psychischen Begleiterscheinungen können zusätzlich berücksichtigt werden.

Wichtig ist dabei:

  • Nachweis außergewöhnlicher Schmerzen: Die Schmerzen müssen stärker, häufiger oder therapieresistenter sein als bei der Erkrankung üblich. Dies muss durch Facharztberichte und eine dokumentierte intensive Behandlung belegt werden.
  • Funktionseinschränkungen: Die Bewertung orientiert sich daran, wie sehr die Schmerzen die Alltagsbewältigung und die gesellschaftliche Teilhabe einschränken.
  • Eigenständige Bewertung von Schmerzstörungen: Wenn chronische Schmerzen mit psychischen Begleiterscheinungen (z. B. Schmerzstörung mit Depression) auftreten, kann dies zusätzlich zum GdB für die Grunderkrankung berücksichtigt werden und zu einem höheren Gesamt-GdB führen.

Spezifische Möglichkeiten des Nachteilsausgleich eines GdB für Endometriose-Betroffene

Ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB), insbesondere ab einem Wert von 50 (Schwerbehinderung), bringt für Endometriose-Betroffene verschiedene Möglichkeiten, die krankheitsbedingten Nachteile auszugleichen. Diese Erleichterungen können den Alltag, das Berufsleben und die medizinische Versorgung erheblich unterstützen.

  1. Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis: Schwerbehinderte Endometriose-Betroffene erhalten einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Dies bietet zusätzliche Sicherheit im Berufsleben, insbesondere bei wiederkehrenden Fehlzeiten durch Endometriose.
  2. Zusätzlicher Urlaubsanspruch: Ab einem GdB von 50 steht Endometriose-Betroffenen ein zusätzlicher bezahlter Urlaub von mindestens fünf Tagen pro Jahr zu. Dadurch können notwendige Erholungsphasen besser in den Arbeitsalltag integriert werden.
  3. Steuerliche Erleichterungen: Ein anerkannter GdB ermöglicht es, steuerliche Freibeträge geltend zu machen, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Je höher der GdB, desto größer sind die Vergünstigungen. Diese Entlastung kann besonders bei hohen Behandlungskosten hilfreich sein.
  4. Vorteile bei der Rente: Ein GdB von 50 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Renteneintritt, ohne finanzielle Abschläge. Auch bei der Erwerbsminderungsrente wird der GdB berücksichtigt, was zu höheren Ansprüchen führen kann.
  5. Vergünstigungen im öffentlichen Leben: Schwerbehinderte haben Anspruch auf Ermäßigungen oder Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr. Zudem gibt es Kfz-Steuerermäßigungen oder -befreiungen sowie Vorteile bei der Nutzung von Behindertenparkplätzen.
  6. Medizinische Versorgung und Rehabilitationsmaßnahmen: Ein Schwerbehindertenstatus erleichtert den Zugang zu medizinischen Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Hilfsmitteln. Auch der Antrag auf Kurmaßnahmen oder spezialisierte Therapien kann einfacher durchgesetzt werden.
  7. Erleichterung bei der Arbeitsplatzgestaltung: Betroffene haben Anspruch auf individuell angepasste Arbeitsplätze und Unterstützung durch Integrationsfachdienste. Wenn die Arbeitsfähigkeit durch Endometriose eingeschränkt ist, kann der Arbeitsplatz entsprechend angepasst werden.
  8. Unterstützung in Schule, Ausbildung und Studium: Auch im Bildungsbereich bringt ein anerkannter GdB Möglichkeiten der Unterstützung. Dazu gehören:
    • Nachteilsausgleiche bei Prüfungen: Verlängerte Bearbeitungszeiten, Ruhepausen oder technische Hilfsmittel können beantragt werden
    • Sonderregelungen beim Schulbesuch: Unterstützung bei Fehlzeiten und individueller Förderbedarf können durchgesetzt werden
    • Vorrang bei Studienplatzbewerbungen: An vielen Hochschulen gibt es Sonderregelungen für schwerbehinderte Studierende
  9. Anerkennung psychischer Belastungen: Auch psychische Begleiterkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen, die durch die Endometriose verursacht werden, werden im GdB berücksichtigt und können zu einer höheren Einstufung führen.
  10. Soziale Anerkennung und Entlastung: Viele Endometriose-Betroffene empfinden die Anerkennung des GdB als psychische Entlastung. Die Erkrankung wird offiziell anerkannt und ernst genommen, was den Umgang im sozialen und beruflichen Umfeld erleichtern kann.

Mögliche Nachteile eines GdB für Endometriose-Betroffene

Obwohl ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) Unterstützungsmöglichkeiten eröffnet, gibt es auch einige potenzielle Nachteile oder Herausforderungen, die berücksichtigt werden sollten:

  1. Stigmatisierung und Offenlegung: Die Beantragung und Nutzung eines Schwerbehindertenausweises kann dazu führen, dass Endometriose-Betroffene ihre Erkrankung gegenüber Arbeitgebern oder im sozialen Umfeld offenlegen müssen. Dies kann mit Stigmatisierung oder Vorurteilen verbunden sein – insbesondere, weil Endometriose eine „unsichtbare“ Erkrankung ist.
  2. Schwierigkeiten bei der Anerkennung: Viele Betroffene berichten von Problemen bei der Anerkennung eines angemessenen GdB. Die Schwere der Endometriose wird oft unterschätzt, insbesondere bei jungen oder ansonsten „gesunden“ Betroffenen. Dies führt häufig zu niedrigen Einstufungen oder Ablehnungen. Die Anerkennung setzt zudem voraus, dass die gesundheitlichen Einschränkungen über mindestens sechs Monate bestehen und ärztlich belegt sind. Dies kann den Prozess verzögern oder erschweren.
  3. Bürokratischer Aufwand: Der Antragsprozess ist oft mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden. Es müssen medizinische Gutachten eingereicht, zahlreiche Formulare ausgefüllt und lange Wartezeiten in Kauf genommen werden.
  4. Auswirkungen auf Versicherungen: Ein anerkannter GdB kann sich in Einzelfällen nachteilig auf den Abschluss von privaten Versicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung) auswirken. Versicherer fragen Gesundheitsdaten ab, was zu höheren Prämien oder sogar zu Ablehnungen führen kann.
  5. Psychische Belastung: Der Umgang mit dem Antragsverfahren, den langen Wartezeiten und möglichen Ablehnungen kann für Betroffene eine zusätzliche psychische Belastung darstellen. Die Auseinandersetzung mit Gutachten und Behörden erfordert oft viel Geduld und Kraft.

Gültigkeit eines GdB

Ein einmal festgestellter Grad der Behinderung (GdB) ist in der Regel unbefristet gültig. Allerdings kann das Versorgungsamt auch eine Befristung festlegen, insbesondere wenn es sich um eine Erkrankung handelt, deren Verlauf sich möglicherweise verbessert. In solchen Fällen wird der GdB für einen bestimmten Zeitraum zuerkannt, zum Beispiel für zwei oder fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Neubewertung, bei der geprüft wird, ob sich der Gesundheitszustand verändert hat.

Falls sich die gesundheitliche Situation zwischenzeitlich verschlechtert, kann jederzeit ein Antrag auf Neufeststellung gestellt werden. Ebenso ist es möglich, bei einer Verbesserung der Beschwerden die Bewertung anzupassen. Wichtig ist, dass jede Änderung ärztlich dokumentiert und belegt wird.

Auch der Schwerbehindertenausweis, der ab einem GdB von 50 ausgestellt wird, hat eine Gültigkeitsdauer. Diese ist in der Regel fünf Jahre, kann jedoch verlängert werden. In Ausnahmefällen wird der Ausweis auch unbefristet ausgestellt.

Unser Unterstützungsangebot

Wir bieten für unsere Mitglieder eine kostenlose Beratung beim Widerspruchsverfahren an. Unsere Beraterinnen unterstützen dich dabei, alle wichtigen Unterlagen zusammenzustellen und dich optimal auf das Verfahren vorzubereiten.

Unser politisches Engagement für bessere Bedingungen

Im Rahmen unseres politischen Engagements setzen wir uns dafür ein, dass die Bedingungen für die Feststellung eines GdB und die Anerkennung von Erwerbsminderungsrenten für Endometriose-Betroffene deutlich verbessert werden. Denn viele Betroffene sind in ihrer Leistungsfähigkeit so stark eingeschränkt, dass entsprechende Anträge notwendig werden – und dennoch häufig abgelehnt oder zu niedrig eingestuft werden.

Unsere Forderungen:

  • Verpflichtende Fortbildungen für Verwaltungsmitarbeitende: Beschäftigte in Versorgungsämtern und bei Rententrägern benötigen fundiertes Wissen über Endometriose. Wir fordern ein bundesweites verpflichtendes Fortbildungsprogramm, um Fehleinschätzungen zu vermeiden – etwa die Annahme, eine Operation beseitige die Erkrankung vollständig oder die Beschwerden endeten immer mit der Menopause.
  • Einbezug medizinischer Endometriose-Expertise: Die Entscheidung über einen GdB oder eine Erwerbsminderungsrente sollte nur unter Mitwirkung der Leitung einer zertifizierten Endometriose-Einrichtung oder einer fachlich gleichwertigen Vertretung erfolgen. Zudem fordern wir, Endometriose in die Leitlinie für die Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen aufzunehmen.
  • Vereinheitlichung der Antragstellung: Der Antrag auf einen GdB muss bundesweit einheitlich, digital zugänglich und verständlich sein. Regionale Unterschiede und unnötig komplexe Verfahren stellen derzeit eine unfaire Hürde dar.
  • Anerkennung der Adenomyose: Die Erkrankung Adenomyose muss in die GdB-Tabelle der Versorgungsmedizin-Verordnung aufgenommen werden. Sie betrifft viele Menschen mit Endometriose zusätzlich, wird aber bislang nicht berücksichtigt.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Endometriose kann das Leben stark beeinträchtigen. Viele Betroffene haben täglich Schmerzen, Probleme im Alltag und oft auch Schwierigkeiten bei der Arbeit. Ein Grad der Behinderung (GdB) kann hier eine große Hilfe sein. Der GdB zeigt an, wie stark die Einschränkungen durch eine Krankheit sind. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und hat bestimmte Rechte, zum Beispiel mehr Urlaubstage oder besonderen Kündigungsschutz.

Wie wird der GdB festgestellt?

Der GdB wird vom Versorgungsamt festgelegt. So läuft der Prozess ab:

  1. Antrag stellen: Du stellst den Antrag beim Amt.
  2. Medizinische Unterlagen: Das Amt fordert Berichte von deinen Ärztinnen und Ärzten an.
  3. Prüfung durch Gutachter: Fachleute schauen sich die Unterlagen an und entscheiden über den GdB.
  4. Bescheid erhalten: Du bekommst einen Bescheid, wie hoch dein GdB ist.

Wann bekommst du einen hohen GdB bei Endometriose?

Ein GdB von 50 oder mehr ist möglich, wenn:

  • Die Endometriose auch andere Organe betrifft (z. B. Darm oder Blase).
  • Die Schmerzen sehr stark sind und trotz Behandlung nicht besser werden.
  • Du im Alltag oder im Beruf stark eingeschränkt bist.
  • Psychische Probleme wie Depressionen dazukommen.
  • Du wegen Endometriose unfruchtbar bist und das eine Belastung für dich ist.

Schmerzen und der GdB

Starke Schmerzen spielen eine wichtige Rolle bei der Feststellung des GdB. Wenn deine Schmerzen schlimmer sind als bei anderen mit Endometriose, kann der GdB höher ausfallen. Dafür brauchst du Berichte von Ärztinnen und Ärzten. Auch seelische Belastungen durch die Schmerzen werden berücksichtigt.

Warum sich ein GdB-Antrag lohnt

Ein GdB kann dir das Leben etwas leichter machen: Du hast mehr Rechte im Job, bekommst Unterstützung im Alltag und kannst finanzielle Vorteile nutzen. Wenn du unsicher bist, ob ein Antrag für dich sinnvoll ist, melde dich bei der Endometriose-Vereinigung Deutschland – wir helfen dir gerne weiter!

Fazit

Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) bei Endometriose kann dir einige Erleichtungen dir helfen, deinen Alltag besser zu bewältigen. Eine sorgfältige Dokumentation und fundierte ärztliche Nachweise sind dabei ein wichtiger Schlüssel.

(Dieser Beitrag wurde am 11.06.2025 redaktionell bearbeitet)