Endometriose vertreten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser. Patient*innen haben in Form von Patientenvertreter*innen im G-BA Mitberatungs- und Antragsrechte. Daher ist es wichtig, dass Endometriose-Betroffene im G-BA eine Stimme und eine Vertretung haben.

Im Zuge unseres Engagements für eine bessere Berücksichtigung von Endometriose in der Gesundheitspolitik war eines unserer Ziele, eine*n Vertreter*in unserer Vereinigung in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entsenden.

In einem unserer Newsletter haben wir einen Aufruf zur Mitarbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht. Auf diesen Aufruf hat sich ein Mitglied unserer Vereinigung gemeldet und ist nun im G-BA als Patientenvertreterin akkreditiert. Natascha wird in Zukunft die Interessen aller Endometriose-Betroffenen im G-BA einbringen und Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Das ist ein sehr wichtiger Meilenstein, den wir erreicht haben!