Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Uns erreichen zahlreiche Anfragen zur Priorisierung von Endometriosebetroffenen bezüglich einer vorrangigen Impfung gegen gegen das SARS-CoV-2. Nachfolgend haben wir euch die aktuellen Informationen kurz zusammen gefasst.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat folgende Informationen veröffentlicht: Personen mit bestimmten Vorerkrankungen werden vorrangig gegen das SARS-CoV-2 geimpft. Laut Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesgesundheitsministeriums gehören dazu die Gruppen 2 „hohe Priorität“ und 3 „erhöhte Priorität“. Als Nachweis, dass sie an einer der in der CoronaImpfV genannten Erkrankung leiden, benötigen sie ein ärztliches Attest zur Vorlage im Impfzentrum. (Quelle: (https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Impfen_Atteste.pdf)

Atteste ab Gruppe zwei
Ein Attest wird ab der Priorisierungsgruppe zwei relevant, weil dann auch Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden können. Es ist immer dann erforderlich, wenn die Person nicht schon aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihres Alters – in Gruppe zwei ab 70, in Gruppe drei ab 60 – bevorzugt Anspruch hat. In diesen Fällen reicht mitunter ein Arbeitgebernachweis oder der Personalausweis, es sei denn, das Impfzentrum verlangt zusätzlich ein Attest.

Formlose Bescheinigung
Ärztinnen und Ärzte müssen auf dem Attest keine Details angeben. Eine formlose Bescheinigung, dass eine Erkrankung im Sinne der Impfverordnung besteht, reicht aus, zum Beispiel bei:
Gruppe 2: „Bei Frau Anna Mustermann liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 3 der Impfverordnung vor.
Gruppe 3: „Bei Frau Anna Mustermann liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 4 der Impfverordnung vor.

Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV) § 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität sieht nach (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Buchstabe a bis k) unter Buchstabe k Personen mit hoher Priorität vor: „Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“.

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-04/__3.html)

Damit können auch Endometriosepatient*innen in Absprache mit ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin mit entsprechendem Attest vorrangig geimpft werden.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen.

Stand der Information: 03.05.2021

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